Bewusst, fürsorglich, sicher.

Bestattungsvorsorge

Die eigene Bestattung planen.

Neben Selbstbestimmung ist die Entlastung Ihrer Angehörigen ein wichtiger Grund für eine rechtzeitige Bestattungsvorsorge. Nach gründlicher Überlegung, wie Sie sich Ihren eigenen Abschied vorstellen, können Sie alles in einem Vorsorgevertrag verbindlich festlegen. Wir sorgen dann für eine genaue Umsetzung Ihrer Wünsche – von der Art der Bestattung bis zu den Details der Trauerfeier.

Für die finanzielle Absicherung eignen sich die Einrichtung eines Treuhandkontos oder eine Sterbegeldversicherung über den Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.

Wir helfen Ihnen gerne, den richtigen Vorsorgeweg zu finden.

Gute Gründe für eine Bestattungs­vorsorge.

  • Eine würdevolle Bestattung ist gesichert – auch wenn Sie keine Angehörigen haben, die sich darum kümmern können

  • Ihre persönlichen Wünsche für die eigene Bestattung werden sicher umgesetzt

  • Ihre Ersparnisse für die eigene Bestattung sind in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem zweckgebundenen Treuhandkonto sicher angelegt

Legen Sie Bestattungsdetails frühzeitig im Vorsorgevertrag fest.

  • Bestattungsart (Erdbestattung oder Feuerbestattung)

  • Beisetzungsort (Friedhof, Bestattungswald, Seebestattung)

  • Grabart, Grabstein, Grabpflege

  • Ort und Art der Trauerfeier

  • Musik für die Trauerfeier

  • Sargmodell oder Urne

  • Blumenschmuck für die Feier und für den Sarg

  • Gestaltung und der Inhalt der Traueranzeige oder Trauerbriefe

  • Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung

  • Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen

  • Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags

Gut zu wissen: Was Sie im Bestattungs­vorsorge­vertrag mit uns vereinbaren, kann von Dritten nicht verändert werden – Sie selbst können den Vertrag aber jederzeit anpassen lassen.

Letzter Wille

Letzter Wille.

Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt!

Testament

In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.

Erbrecht

Sofern Sie nicht durch ein Testament Ihre Erben bestimmt haben, legt der Gesetzgeber eine Erbenreihenfolge fest: Erben erster Ordnung sind Kinder, Ehepartner und Enkel. In einer Zugewinngemeinschaft erbt der Ehepartner mindestens die Hälfte. Die andere Hälfte wird unter den ehelichen, nicht ehelichen und adoptierten Kindern bzw., falls diese nicht mehr leben, unter deren Kindern zu jeweils gleichen Teilen aufgeteilt. Erben zweiter Ordnung sind Eltern, Geschwister und deren Kinder. Sie erben nur dann, wenn es keine direkten Nachkommen des Erblassers gibt. Gibt es auch keine Erben zweiter Ordnung, geht das Vermögen an die Erben dritter Ordnung – die Großeltern, Onkel, Tanten, Cousins und Cousinen.

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens, stellvertretend für Sie sämtliche oder einzelne festgelegte Entscheidungen zu treffen und Verträge abzuschließen oder zu kündigen, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Für bestimmte Geschäfte, insbesondere Grundstücksgeschäfte, ist eine notarielle Vorsorgevollmacht notwendig, für andere Vermögensgeschäfte, insbesondere Bankgeschäfte aller Art, zumindest eine schriftliche Vollmacht. Abschließend sollte eine Vorsorgevollmacht immer mit einer Patientenverfügung kombiniert werden, um auch gesundheitliche Aspekte zu klären.

Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung treffen Sie Vorsorge für den Fall, dass Sie eines Tages nicht mehr in der Lage sein sollten, Entscheidungen über Ihre medizinische Behandlung zu treffen. Sie dient dazu, Ihrem behandelnden Arzt Anhaltspunkte dafür zu geben, welche ärztliche Behandlung Sie unter welchen Bedingungen wünschen oder ablehnen. Eine solche Patientenverfügung kann mit einer notariellen Vorsorgevollmacht verbunden, aber auch isoliert und privatschriftlich erstellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch beim zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Broschüre „Erbrecht und Vererben

Infoportal „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung