In Ihrem Testament bestimmen Sie, was mit Ihrem Vermögen und Besitz im Todesfall geschehen soll. Es gibt zwei Möglichkeiten ein rechtskräftiges Testament zu verfassen: Zum einen das „eigenhändige Testament“. Es muss vom Testierenden handschriftlich auf Papier niedergeschrieben werden, sollte Ort und Datum enthalten und muss Ihre persönliche Unterschrift mit vollem Vor- und Nachnamen tragen. Die Alternative ist das „notarielle Testament“, das von einem Notar beurkundet wird. Selbstverständlich können Sie Ihr Testament jederzeit widerrufen.
Die eigene Bestattung planen.
Neben Selbstbestimmung ist die Entlastung Ihrer Angehörigen ein wichtiger Grund für eine rechtzeitige Bestattungsvorsorge. Nach gründlicher Überlegung, wie Sie sich Ihren eigenen Abschied vorstellen, können Sie alles in einem Vorsorgevertrag verbindlich festlegen. Wir sorgen dann für eine genaue Umsetzung Ihrer Wünsche – von der Art der Bestattung bis zu den Details der Trauerfeier.
Für die finanzielle Absicherung eignen sich die Einrichtung eines Treuhandkontos oder eine Sterbegeldversicherung über den Bundesverband Deutscher Bestatter e. V.
Wir helfen Ihnen gerne, den richtigen Vorsorgeweg zu finden.
Gute Gründe für eine Bestattungsvorsorge.
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Eine würdevolle Bestattung ist gesichert – auch wenn Sie keine Angehörigen haben, die sich darum kümmern können
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Ihre persönlichen Wünsche für die eigene Bestattung werden sicher umgesetzt
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Ihre Ersparnisse für die eigene Bestattung sind in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem zweckgebundenen Treuhandkonto sicher angelegt
Legen Sie Bestattungsdetails frühzeitig im Vorsorgevertrag fest.
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Bestattungsart (Erdbestattung oder Feuerbestattung)
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Beisetzungsort (Friedhof, Bestattungswald, Seebestattung)
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Grabart, Grabstein, Grabpflege
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Ort und Art der Trauerfeier
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Musik für die Trauerfeier
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Sargmodell oder Urne
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Blumenschmuck für die Feier und für den Sarg
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Gestaltung und der Inhalt der Traueranzeige oder Trauerbriefe
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Gästeliste für die Kaffeetafel nach der Trauerfeier / Beerdigung
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Besondere individuelle Wünsche, die berücksichtigt werden sollen
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Finanzielle Absicherung des Vorsorgevertrags
Gut zu wissen: Was Sie im Bestattungsvorsorgevertrag mit uns vereinbaren, kann von Dritten nicht verändert werden – Sie selbst können den Vertrag aber jederzeit anpassen lassen.
Letzter Wille.
Wir weisen darauf hin, dass Sie auf dieser Homepage lediglich allgemeine Informationen finden. Die Informationen können weder eine Rechtsberatung ersetzen noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Für eine konkrete Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an einen Notar oder Rechtsanwalt!
Weitere Informationen finden Sie auch beim zuständigen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Broschüre „Erbrecht und Vererben“
Infoportal „Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung“